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   OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 14 ME 61/23   

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OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 14 ME 61/23 (https://dejure.org/2023,22016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.08.2023 - 14 ME 61/23 (https://dejure.org/2023,22016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. August 2023 - 14 ME 61/23 (https://dejure.org/2023,22016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    TabakerzG § 14 Abs. 3 S. 1
    Elektronische Einweg-Zigarette; Inhalieren; Kindersicher; "Kindersicherheit" von elektronischen Einweg-Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TabakerzG § 14 Abs. 3 S. 1
    Elektronische Einweg-Zigarette; Inhalieren; Kindersicher; "Kindersicherheit" von elektronischen Einweg-Zigaretten

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindersicherheit von elektronischen Einweg-Zigaretten erfordert keinen Schutz gegen Inhalieren - Erfordernis des Schutzes vor Hautkontakt und Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 12.01.2023 - 14c O 95/22
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 14 ME 61/23
    Gleichwohl werden kindergesicherte Verschlüsse für Zigarettenschachteln zur Verhinderung des Konsums durch Kinder nicht ernsthaft diskutiert (vgl. bereits LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 81 f., 86 ff. m.w.N.; vgl auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.1.2023 - 20 W 114/22 -, juris Rn. 30).

    Daraus lässt sich folgern, dass der Verordnungsgeber es bislang nicht für erforderlich hielt, die Kindersicherheit durch Einführung einer Verpflichtung zur Schaffung technischer Schutzmaßnahmen gegen den ungewollten Konsum elektronischer Zigaretten durch Kinder zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.1.2023 - 20 W 114/22 -, juris Rn. 25; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 85 m.w.N.).

    Zwar dürften die Normen der CLP-Verordnung neben denen des TabakerzG anwendbar sein (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 93) .

    In diesem Sinne ist dann ist auch der Ausnahmetatbestand in Anhang II Abschnitt 3.1.4.2 auszulegen, nach der eine Prüfung der Kindersicherheit dann entbehrlich ist, wenn der Inhalt der Verpackung Kindern ohne Werkzeug nicht zugänglich ist, sodass die streitgegenständlichen Einweg-E-Zigaretten im vorliegenden Fall jedenfalls - unabhängig von der Frage, ob diese mangels Nachfüllbarkeit überhaupt über einen Verschluss verfügen - in ausreichendem Maße kindergesichert im Sinne des Anhang II Abschnitt 3.1.4.2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Unterabs. 2 S. 1 der CLP-Verordnung sind (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 95).

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2023 - 20 W 114/22
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 14 ME 61/23
    Gleichwohl werden kindergesicherte Verschlüsse für Zigarettenschachteln zur Verhinderung des Konsums durch Kinder nicht ernsthaft diskutiert (vgl. bereits LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 81 f., 86 ff. m.w.N.; vgl auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.1.2023 - 20 W 114/22 -, juris Rn. 30).

    Daraus lässt sich folgern, dass der Verordnungsgeber es bislang nicht für erforderlich hielt, die Kindersicherheit durch Einführung einer Verpflichtung zur Schaffung technischer Schutzmaßnahmen gegen den ungewollten Konsum elektronischer Zigaretten durch Kinder zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.1.2023 - 20 W 114/22 -, juris Rn. 25; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2023 - 14c O 95/22 -, juris Rn. 85 m.w.N.).

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